Mit dem Taxi zum Arzt

Einige Patienten sind nicht in der Lage, selbst zum Arzt zu fahren. Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt dann die Krankenkasse einen großen Teil der Kosten für eine Taxifahrt.



Zu diesen Vo­raussetzungen gehört:

  • Der Patient muss Pflegestufe zwei oder drei haben.
  • Der Arztbesuch muss medizinisch notwendig sein.
  • Vorab muss ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt und genehmigt worden sein. Nachträglich gibt es kein Geld von der Kasse.


Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland rät betroffenen Patienten, sich vom Arzt bescheinigen zu lassen, dass die Behandlung und die Taxifahrt wirklich erforderlich sind. Diese Bescheinigung sollten die Patienten bei der Kasse einreichen.

In der Regel fällt eine Zuzahlung von 10 % pro Fahrt an, mindestens aber 5, höchstens 10 €. Versicherte sollten die Belege sammeln, denn die Belastungsgrenze für Zuzahlungen liegt pro Jahr bei 2 % des Bruttoeinkommens. Für chronisch Kranke gilt eine niedrigere Belastungsgrenze von 1 %.

Ist die Belastungsgrenze erreicht, können sich die Patienten für den Rest des Jahres von weiteren Zuzahlungen befreien lassen. Dazu reicht ein formloser Antrag bei der Krankenkasse, der zusammen mit allen bisherigen Zuzahlungsbelegen eingereicht wird.