Sterbefasten

Fasten bis zum Tod?

Im Zusammenhang mit Schwerkranken ist gelegentlich von „Sterbefasten“ zu hören. Was steckt dahinter? Autorin Christiane zur Nieden erzählt von einer Methode, die rechtlich äußerst umstritten ist.

Elfriede K. will nicht mehr. Eine Lungenerkrankung macht der 87-Jährigen das Atmen schwer. Nach einem Schlaganfall vor einem halben Jahr ist sie halbseitig gelähmt. Sie kommt nicht mehr aus dem Bett und ist auf die Hilfe ihrer Tochter angewiesen. Nicht einmal mehr lesen kann sie. Ihre Tage sind leer. Dabei ist ihr Verstand sehr klar.

Vor ihrem Schlaganfall hat Elfriede einen Artikel über Sterbefasten gelesen. Einfach nichts mehr essen und trinken, um zu sterben. Heute kommt ihr dieser Artikel häufig in den Sinn. Vielleicht wäre das eine Möglichkeit für sie, selbstbestimmt und in Würde gehen zu können.

„Einfach“ nicht mehr essen

Sterbefasten ist der freiwillige Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit. Was der Entschluss für die Betroffenen selbst und für die Angehörigen bedeutet, davon erzählte Christiane zur Nieden anlässlich des 9. Mescheder Hospiz- und Palliativtages. Die Heilpraktikerin für Psychotherapie, die auch als Trauer- und Sterbebegleiterin tätig ist, hat ihre eigene Mutter auf diesem Weg bis zu ihrem Tod begleitet. Einfach war das für sie nicht.

Gemeinsam mit ihrem Mann und ihrer Tochter hat sie versucht, ihre Mutter von ihrem Vorhaben abzubringen. Doch die 88-Jährige, die von diversen Altersgebrechen geplagt wurde, war fest entschlossen. Statt sich dagegen zu sträuben, beschließt die Tochter, ihr zu helfen und die letzte Zeit mit ihr für alle so angenehm wie möglich zu gestalten.

Damit lässt sich die erfahrene Sterbebegleiterin auf eine Zeit ein, die sie an ihre Grenzen bringt. Ihre Mutter hingegen erlebt sie in diesen Tagen so entspannt und gelöst wie lange nicht mehr. „Diese Tage waren eine wertvolle Zeit“, sagt sie heute, vier Jahre später. An Rosenmontag hatte ihre Mutter beschlossen, das Essen und Trinken einzustellen. 13 Tage später ist sie im Beisein ihrer Tochter gestorben.

Durst ist großes Problem

Sterbefasten geht nicht im Alleingang. Spätestens nach einigen Tagen ist der Körper so geschwächt, dass der Sterbende auf Hilfe angewiesen ist. Das große Problem ist der Durst. Durst entsteht, wenn die Schleimhäute austrocknen. Nicht zuletzt braucht der Sterbende dann jemanden, der in regelmäßigen Abständen den Mund befeuchtet. Der Tod setzt schließlich durch Nierenversagen ein. In der Regel sterben die Menschen nach 7 bis 16 Tagen.

Rechtliche Grauzone
Wer sich dazu entschließt, einen Menschen beim Sterbefasten zu begleiten, begibt sich in eine rechtliche Grauzone. Er sollte sich juristischen Rat holen, um sich vor einer möglichen Strafverfolgung zu schützen. Denn die Begleitung beim Sterbefasten kann als passive Sterbehilfe gewertet werden. Seit dem 10. Dezember 2015 stellt der § 217 StGB die Förderung der Selbsttötung eines Dritten unter Strafe, wenn dies geschäftsmäßig geschieht. Pflegemaßnahmen wie die regelmäßige Benetzung der Mundschleimhaut, die psychosoziale Begleitung oder die Gabe von Schmerzmitteln stellen eine „Förderung“ im Sinne dieses Paragrafen dar. Bei einer strengen Auslegung des Gesetzes machen sich Hospize, Pflegeheime und Ärzte, die solche Assistenzleistungen durchführen, strafbar. Nach § 217 bleiben lediglich Angehörige oder „nahe stehende Personen“ straffrei, die beim Sterbefasten Unterstützung leisten. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass der Patient über eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung verfügt und hier seine Wünsche deutlich festgelegt hat.

Den ausführlichen Beitrag lesen Sie im Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben, Folge 48/2018, auf den Gesundheitsseiten.

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