Diabetes und Recht

Als Diabetiker schwerbehindert

Diabetes – das bedeutet nicht nur eine lebenslange Therapie, sondern auch Einschränkungen in der Lebensweise. Unter bestimmten Umständen können Diabetiker einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen. Das lohnt sich aber nicht in jedem Fall.

Diabetes zu haben ist lästig. Betroffene müssen auf ihre Ernährung achten, Blutzucker messen und eventuell Insulin spritzen oder Tabletten einnehmen. Hinzu kommen häufige Arztbesuche und die Angst vor Über- und Unterzuckerungen sowie vor Folgeerkrankungen, wie Durchblutungsstörungen, Augen-, Nieren- oder Nervenschäden. Da erscheint es nur gerecht, dass Diabetiker von staatlicher Seite einen gewissen Ausgleich für ihre Einschränkungen erhalten, sei es in Form von besonderen Rechten oder von Steuervergünstigungen. Ein viel diskutiertes Thema ist in diesem Zusammenhang die Frage der Anerkennung einer Schwerbehinderung. Catharina Witting und Aline Westerfeld vom Herz- und Diabeteszentrum (HDZ) NRW in Bad Oeynhausen erklären, was dabei zu beachten ist.

Wann ist jemand schwerbehindert?

Nach dem Sozialgesetzbuch (§ 2 SGB IX) gelten Menschen als behindert, wenn „ihr körperlicher, geistiger oder seelischer Zustand die Funktionsfähigkeit über einen längeren Zeitraum beeinträchtigt und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben behindert“. Das Ausmaß der Beeinträchtigung wird im Grad der Behinderung (GdB) auf einer Skala von 0 bis 100 ausgedrückt. Als schwerbehindert gilt ein Mensch mit einem GdB von 50 oder mehr.

Weil auch Diabetiker durch ihre Erkrankung unter bestimmten Voraussetzungen in ihrer Funktionsfähigkeit eingeschränkt sind, können auch sie einen Antrag auf Behinderung stellen. Je nach Schwere der Erkrankung und Aufwand für die Therapie werden unterschiedliche Grade der Behinderung anerkannt. Für einen GdB von 50 gilt: Der Diabetiker muss

  • eine Insulintherapie mit täglich mindestens vier Insulininjektionen durchführen, wobei er die Insulindosis je nach Ernährung, Bewegung und Blutzuckerspiegel selbst anpasst, und
  • durch erhebliche Einschnitte gravierend in der Lebensführung beeinträchtigt sein.

Wichtig ist, dass die Blutzuckermessungen und die Insulininjektionen für mindestens drei Monate dokumentiert sein müssen.

Vor- und Nachteile abwägen

Ein Antrag auf Schwerbehinderung ist je nach Bundesland beim zuständigen Versorgungsamt oder bei Landesämtern, Kreisen oder Städten zu stellen. Diese holen nach Antragstellung Befundberichte des behandelnden Arztes ein. Der Antragsteller muss außerdem möglichst genau darlegen, wie hoch der Aufwand für die Therapie ist und in welchen Bereichen und in welchem Ausmaß er durch die Erkrankung in seiner Lebensführung eingeschränkt ist.

Wird die Schwerbehinderung anerkannt, hat das einige Vorteile für den Diabetiker. Er genießt zum Beispiel einen erhöhten Kündigungsschutz, erhält mehr Urlaubstage, darf vorzeitig in Altersrente gehen und kann einen steuerlichen Pauschalbetrag geltend machen.

In einigen Fällen kann die Anerkennung einer Schwerbehinderung aber auch Nachteile haben. Das gilt vor allem für jüngere Patienten. Denn ein Schwerbehindertenausweis ist unter Umständen bei der Arbeitsplatzsuche ein Hindernis. Probleme kann es auch beim Abschluss von Versicherungen geben. Deshalb sollten an Diabetes Erkrankte gut abwägen, ob für sie die Vor- oder Nachteile eines Schwerbehindertenausweises überwiegen.

Den ausführlichen Artikel mit weiteren Informationen zu sozialrechtlichen Fragen bei Diabetes lesen Sie im Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben, Folge 44/2018, auf den Gesundheitsseiten.

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