Ärzte sollen zu Fehlern stehen

In der Medizin wird es immer Behandlungsfehler geben. Die Gutachterkommission für Arzthaftpflichfragen der Ärztekammer Westfalen-Lippe hat im vergangenen Jahr gut 1.500 Anträge zu diesem Thema bearbeitet.



Im Jahr 2014 sind bei der Gutachterkommission für Arzthaftpflichtfragen der Ärztekammer Westfalen-Lippe 1.517 Anträge eingegangen. Das waren zwar knapp 80 mehr als im Jahr zuvor, aber annähernd so viele wie im Jahr 2012.

Ähnlich konstant sind die Zahlen, die zeigen, was aus den Anträgen wird. Im vergangenen Jahr schloss die Gutachterkommission 1.031 Verfahren ab. Dabei bestätigte sich in 841 Verfahren der Vorwurf eines Behandlungsfehlers nicht.

Aufgabe der Kommission
Wer aufgrund einer vermuteten fehlerhaften Behandlung Schadensersatz verlangen möchte, kann sich an die Gutachterkommission für Arzthaftpflichtfragen der Ärztekammer Westfalen-Lippe wenden. Diese leitet auf Antrag ein Verfahren ein mit dem Ziel, Behandlungsfehlervorwürfe außergerichtlich zu klären. Die Kommission gibt eine Einschätzung darüber ab, ob die Schadens­ersatzansprüche gerechtfertigt sind. Ihre Entscheidung ist rechtlich nicht verbindlich.
Kontakt: Tel. (02 51) 9 29 91 00, gutachterkommission@aekwl.de Antragsformulare finden Sie hier .

In 190 Fällen, das sind etwa 18 %, wurde ein Behandlungsfehler bestätigt. Im Jahr davor lag diese Quote bei 19 %. Von den 190 Fällen konnte bei 149 Patienten ein Schaden kausal auf den Behandlungsfehler zurückgeführt werden. Das geht aus dem Tätigkeitsbericht der Gutachterkommission hervor, den die Ärztekammer vorstellte.

Auf Patienten zugehen

„Jeder Fehler ist einer zu viel“, sagt Dr. Theodor Windhorst, Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, stellt aber gleichzeitig fest: „Wir werden in der Medizin nicht ohne Fehler auskommen.“ Er appelliert an seine Berufskollegen, offen damit umzugehen und auf Patienten, die einen Behand­lungsfehler vermuten, zuzugehen.

Am häufigsten war Kniegelenkverschleiß die zugrundeliegende Erkrankung bei einer Antragstellung, an zweiter Stelle folgte ein Bruch des Unterschenkels und an dritter Stelle ein Hüftgelenkverschleiß. Operationen waren mit Abstand die häufigsten Maßnahmen, die zur Antragstellung führten.

Neuregelung bei Gutachten

Das Verfahren, wie die Gutachterkommission mit Anträgen auf Behandlungsfehler umgeht, hat sich seit dem 1. Juli 2014 gewandelt. Eine wesentliche Veränderung besteht darin, dass die Kommission nicht nur die behandelnden Ärzte in das Verfahren einbezieht, sondern auch Krankenhäuser bzw. Medizinische Versorungszentren sowie die Haftpflichtversicherer, die gegebenenfalls für die Schadensregulierung zuständig sind. Das hat nach Aussage von Dr. Windhorst den Vorteil, dass alle Beteiligten von Anfang an über die Prozesse informiert sind und viele Fragen bereits während des Verfahrens geklärt werden können.

Neu ist auch, dass ein Patientenvertreter die Gutachterkommission begleitet. Diese Aufgabe übernimmt seit Anfang dieses Jahres Dr. Willibert Strunz. Er gilt als Ansprechpartner für die Patienten und hat die Möglichkeit, sich über die Vorgehensweisen der Kommission zu informieren. Wul