Zuckerabgabe an den alten Pächter?

Anfang der 2000er-Jahre hatte ich als Hofpächter Zuckerrüben angebaut. Damals wurde eine Abgabe auf Zucker erhoben. Später hatte der EU-Gerichtshof entschieden, dass die Abgabe zum Teil erstattet werden musste. Bei Rückgabe des eisern gepachteten Hofes war die Abgabe kein Thema. Kann ich die Erstattung zurückfordern?

Die Erstattung der Produktionsabgabe für Zucker hat offensichtlich der jetzige Bewirtschafter des Hofes erhalten. Sie können die zu viel gezahlte Abgabe durchaus herausverlangen und zwar unter Bezug auf § 812 Abs. 1, 2. Abt. BGB. Danach ist derjenige zur Herausgabe verpflichtet, der „in sonstiger...