Sie sollten den Mietvertrag direkt mit der Gemeinde schließen. Es handelt sich in der Regel um einen Vertrag zugunsten Dritter, in diesem Fall der syrischen Familie. Sie als Vermieter vermieten an die Gemeinde, sie ist Ihr Vertragspartner und für die Mietzahlungen verantwortlich. Sollte es Probleme geben, kann die Gemeinde oder die Flüchtlingsfamilie die Mieterrechte ausüben. Damit schützen Sie sich vor Mietausfällen und, wenn Sie eine Kaution vereinbaren, zumindest auch zum Teil vor Beschädigungen Ihres Eigentums durch die Mieter oder deren Gäste.
Wenn Sie Einfluss auf die Auswahl der Flüchtlinge nehmen möchten, sollte sich der Mietvertrag auf ein Mietverhältnis mit einer konkreten Familie beziehen. Es ist möglich, dass die Flüchtlinge nach Abschluss des noch laufenden Asylverfahrens ausziehen, sei es durch Abschiebung, Umverteilung oder freiwilligen Umzug. Weil es derzeit sehr viele laufende Asylverfahren gibt, kann man kaum vorhersagen, wann ein Verfahren abgeschlossen ist. Es kann durchaus ein Jahr oder länger dauern.
Als Vermieter möchten Sie die künftigen Bewohner Ihrer Wohnung vor Abschluss des Mietvertrages kennenlernen. Vereinbaren Sie im Beisein der Mitarbeiterin der Gemeinde ein persönliches Treffen mit der Flüchtlingsfamilie.
Es gibt Mietverträge, bei denen sich die Gemeinde die Auswahl der Mieter vorbehält. Das hat für die Gemeinde den Vorteil, unter dem bestehenden Druck die Flüchtlinge unterbringen und Ihre Wohnung schnell wieder mit neuen Flüchtlingen besetzen zu können. Für Sie hat es den Vorteil, dass für die gesamte Dauer des Mietverhältnisses die Miete fließt. Sollte das Asylverfahren schnell beendet sein, müssen Sie im Falle der Vermietung zugunsten einer bestimmten Flüchtlingsfamilie gegebenenfalls alle paar Monate einen neuen Mietvertrag abschließen. Dies kann zu Leerständen und Mietausfällen führen.
Oft beherrschen die asylsuchenden Familien die deutsche Sprache nicht. Falls Sie eine Hausordnung im Mietvertrag aufnehmen möchten, ist eine Übersetzung in die Landessprache und die Einweisung in das Leben in Ihrer Wohnung durch einen Dolmetscher sinnvoll. Streitigkeiten über vermeintlich simple Angelegenheiten wie das Hinstellen der Mülltonnen kann man so vermeiden. Die Kosten für den Übersetzer sollte die Gemeinde tragen.
Das Anmieten von Privateigentum durch die Kommunen zur Unterbringung von Flüchtlingen ist vielerorts üblich. Sie sollten überlegen, welche konkreten Risiken Sie befürchten und einen entsprechenden Mietvertrag mit der Gemeinde abschließen.