Wohnung an Familie aus Syrien?

In unserem Bauernhaus steht eine Wohnung leer. Die Gemeinde fragt, ob wir die Wohnung an eine Familie aus Syrien vermieten würden. Es handelt sich um Personen, die Asyl beantragt haben. Wie können wir uns im Mietvertrag absichern?

Sie sollten den Mietvertrag direkt mit der Gemeinde schließen. Es handelt sich in der Regel um einen Vertrag zugunsten Dritter, in diesem Fall der syrischen Familie. Sie als Vermieter vermieten an die Gemeinde, sie ist Ihr Vertragspartner und für die Mietzahlungen verantwortlich. Sollte es Probleme geben, kann die Gemeinde oder die Flüchtlingsfamilie die Mieterrechte ausüben. Damit schützen Sie sich vor Miet­ausfällen und, wenn Sie eine Kaution vereinbaren, zumindest auch zum Teil vor Beschädigungen Ihres Eigentums durch die Mieter oder deren Gäste.

Wenn Sie Einfluss auf die Auswahl der Flüchtlinge nehmen möchten, sollte sich der Mietvertrag auf ein Mietverhältnis mit einer konkreten Familie beziehen. Es ist möglich, dass die Flücht­linge nach...