Wohnhaus ohne Rauchmelder?

Was passiert, wenn ich als Eigentümer eines Wohnhauses dort keine Rauchmelder einbaue und ein Feuer ausbricht? Darf die Versicherung die Leistung kürzen?

Ab Januar 2017 sind alle Häuser und Wohnungen in NRW – egal ob selbst genutzt oder vermietet – mit Rauchmeldern auszustatten. Das schreibt die Bauordnung NRW vor. Rauchmelder müssen in allen Schlafräumen sowie den Kinderzimmern eingebaut sein. Gleiches gilt für Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen. Offene Treppenräume innerhalb der Wohnung müssen in der Regel ebenfalls einbezogen werden. Auch

Wohnzimmer, Dachböden und Keller sollte man mit den Meldern ausstatten.

Richtig ist aber auch, dass es ein Vollzugsdefizit gibt. Ein Hausbesitzer ist zwar zum Einbau der Rauchmelder verpflichtet, doch keine Behörde kann dies kontrollieren. Denn kein Eigentümer oder Mieter muss eine fremde Person...