Ab Januar 2017 sind alle Häuser und Wohnungen in NRW – egal ob selbst genutzt oder vermietet – mit Rauchmeldern auszustatten. Das schreibt die Bauordnung NRW vor. Rauchmelder müssen in allen Schlafräumen sowie den Kinderzimmern eingebaut sein. Gleiches gilt für Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen. Offene Treppenräume innerhalb der Wohnung müssen in der Regel ebenfalls einbezogen werden. Auch
Wohnzimmer, Dachböden und Keller sollte man mit den Meldern ausstatten.
Richtig ist aber auch, dass es ein Vollzugsdefizit gibt. Ein Hausbesitzer ist zwar zum Einbau der Rauchmelder verpflichtet, doch keine Behörde kann dies kontrollieren. Denn kein Eigentümer oder Mieter muss eine fremde Person oder die Polizei in seine Wohnung lassen.
Jeder Mieter kann jedoch vom Vermieter verlangen, dass er die Rauchmelder einbaut. Tut er das nicht, sollte sich der Mieter ans Bauordnungsamt des Kreises oder der Gemeinde wenden. Das Amt wird den Vermieter auffordern, die Rauchmelder einzubauen, wie es die Bauordnung NRW vorschreibt.
Kann die Versicherung im Falle eines Brandes die Leistung kürzen, wenn in einem privaten Wohngebäude keine Rauchmelder eingebaut sind? Viele Gebäudeversicherer, etwa die Westfälische Provinzial in Münster, sanktionieren einen derartigen Verstoß im privaten Bereich nicht. Doch es kommt auf den abgeschlossenen Feuerversicherungsvertrag an.
Etwas anderes gilt im industriellen und gewerblichen Bereich. Hier müssen Versicherungsnehmer in der Regel umfangreiche vertragliche Pflichten („Obliegenheiten“) beachten. Sie müssen in ihre Hallen und Gebäude Brandschutzeinrichtungen, etwa Brandmeldeanlagen oder Selbsthilfeeinrichtungen, einbauen und warten. Diese Versicherungsnehmer müssen im Brandfall mit Sanktionen rechnen, falls sie gegen eine vertragliche Pflicht verstoßen haben.
Fazit: Rauchermelder sollten Sie einbauen, um Kinder und andere Bewohner vor giftigen Rauchgasen in der Wohnung zu schützen. Deshalb sollte auch ein privater Hausbesitzer seiner Pflicht nachkommen. In Mietwohnungen sollten Sie Rauchmelder einbauen, die leicht zu warten sind und deren Batterien zehn Jahre halten. Als Vermieter können Sie die Kosten auf die Mieter umlegen, wenn Sie die Rauchmelder leasen (etwa von der Ista) und jährliche Kosten anfallen. Ansonsten kann der Vermieter den Aufwand steuerlich geltend machen.