Wie geerbte Waffe weitergeben?

Vor ein paar Monaten ist mein Schwager plötzlich gestorben. Er war Sportschütze mit Waffenbesitzkarte und im Besitz eines Luftgewehrs. Dieses habe ich geerbt. Da ich keine Verwendung für das Gewehr hatte, habe ich es meinem Bruder, der Jäger ist, geschenkt. Ich hatte mich bei der Polizei erkundigt, ob das rechtens ist. Der Beamte stimmte zu. Nach ein paar Wochen meldete sich ein anderer Polizeibeamter, der behauptete, es sei unerlaubter Waffenbesitz bzw. Waffentransport. Wie hätte ich mich richtig verhalten?

Leider haben Sie nicht beschrieben, um was für eine Druckluftwaffe es sich handelt – ob sie erlaubnisfrei oder erlaubnispflichtig ist.

Erlaubnisfrei sind alle Druckluftwaffen bis 7,5 Joule maximaler Ausstoßenergie und Prüfzeichen der PTB („F im Fünfeck“). Ebenfalls sind weiterhin solche Druckluftwaffen erlaubnisfrei, die vor dem 1. Januar 1970 oder in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet vor dem 2. April 1991 („neue Bundesländer“) hergestellt und entsprechend...