In der vorgelegten Probe fanden sich drei Wadenstecher (Stomoxys calcitrans). Dieses Insekt aus der Familie der Stubenfliegen (Muscidae), gelegentlich auch als Gemeine Stechfliege bezeichnet, kann durchaus lästig werden. Es erreicht eine Größe von etwa 7 mm. Der Brustabschnitt weist eine graue Grundfarbe auf und ist ausgezeichnet durch dunkle Längsstreifen. Der Wadenstecher gleicht im Äußeren auf den ersten Blick einer Stubenfliege. Allerdings ist er durch den langen und deutlich nach vorn getragenen Stechrüssel, die etwas gespreizter gehaltenen Flügel sowie den weniger gelben Hinterleib eindeutig von der Stubenfliege unterscheidbar. Beide Geschlechter des Wadenstechers ernähren sich durch Blutsaugen, wobei sie Rinder und Pferde als Wirte wohl bevorzugen. Aber auch den Menschen kann der Wadenstecher durch arg schmerzhafte Stiche in die Beine quälen. Nach einigen Blutmahlzeiten legen die Weibchen ihre Eier in Gelege zu 60 bis 100 in Mist oder Ähnlichem ab. In dem Dung entwickeln sich dann auch die Larven und verpuppen sich zur typischen Tönnchenpuppe der Fliegen, aus der dann die nächste Wadenstechergeneration schlüpft. In den warmen Sommermonaten kann die Entwicklungszeit vom Ei bis zur Fliege recht kurz sein, sodass erhebliche Vermehrungsraten möglich sind. Die Tiere sind in Mitteleuropa weitverbreitet, kommen aber aufgrund ihrer Lebensweise vorzugsweise in ländlichen Gegenden vor. Wie die meisten Blutsauger kann auch der Wadenstecher beim Stechvorgang Pathogene, also Krankheitserreger übertragen, z. B. Bakterien, Protozoen, Nematoden und andere.
Die Bekämpfung des Wadenstechers muss in ähnlicher Weise erfolgen, wie die der Gemeinen Stubenfliege. Größere Mistmengen sollten auf die Äcker verteilt und möglichst umgehend in den Boden eingearbeitet werden. In Ställen und Güllegruben kann eine Fliegenbekämpfung mit dem Präparat Alzogur (Wirkstoff Cyanamid) erfolgen, wobei die Gebrauchsanweisung genau zu beachten ist. Für ein erfolgreiches Kleinhalten der Fliegenpopulation ist es letztlich jedoch entscheidend, geeignete Brutstätten in Haus, Hof und Stall möglichst zu entfernen bzw. ihr Entstehen nicht zuzulassen.