Wegerecht löschen?

Ich habe ein Einfamilienhaus vom Vater geerbt. Mein Onkel hat 1978 als Erbausgleich ein Baugrundstück im Garten erhalten. Da er keine Zufahrt zur Kreisstraße erhielt, wurde ihm ein Wegerecht über unser Grundstück im Grundbuch eingetragen. Ich möchte das Haus gern verkaufen. Das Wegerecht mindert den Verkaufswert erheblich. Der Onkel weigert sich, das Wegerecht löschen zu lassen.

Das Wegerecht wurde im Grundbuch eingetragen und ist damit als Dienstbarkeit gesichert. Der genaue Inhalt der Bewilligungserklärung ist uns nicht bekannt. Wir unterstellen daher den üblichen Inhalt. Danach wird das Wegerecht zugunsten eines benachbarten Grundstücks zum Gehen und Befahren bestellt und ist nicht an auflösende Bedingungen oder eine konkrete Person geknüpft oder zeitlich befristet. Ebenso unterstellen wir, dass die damaligen Grundstückseigentümer keine gesonderte (schriftliche) Vereinbarung darüber getroffen haben, unter welchen Umständen der belastete Grundstückseigentümer vom anderen Eigentümer die Aufhebung verlangen kann.

Das...