Wasserschaden durch Oberflächenwasser

Mein Hof liegt unterhalb eines Ackers, der früher Wiese war. 2008 hat der Pächter die Wiese umbrochen und eine Flutmulde, die entgegen der Gefälllinie angelegt worden war, beigeackert. Beim jüngsten Starkregen ist Oberflächenwasser erneut in mein historisch ausgebautes Kellergewölbe eingedrungen und hat an Möbelstücken, Kühlgeräten usw. einen Schaden von über 40.000 € verursacht. Kann ich den Verursacher haftbar machen? Müssen Pächter oder Verpächter den alten Zustand mit der Flutmulde wiederherstellen?

Es geht im Kern um die Frage, ob ein Landwirt dafür verantwortlich ist und unter Umständen Schadenersatz zahlen muss, wenn das auf seiner landwirtschaftlich genutzten Fläche auftretende Niederschlagswasser ungehindert auf ein benachbartes Grundstück abgeleitet wird.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bereits mit Urteil vom 18. April 1991 Folgendes entschieden: Den Grundstückseigentümer trifft weder aus § 1004 BGB noch aus § 115 Landeswassergesetz NRW (LWG NRW) die Pflicht, zu verhindern, dass das auf seinem Grundstück anfallende Niederschlagswasser auf ein tiefer liegendes Grundstück...