Warum Nachträge im Grundbuch?

Bei Prüfung der Grundbuchauszüge unserer Flächen sind mir Nachträge aufgefallen, die in der Rubrik „Wirtschaftsart und Lage“ eingetragen wurden. Für eine meiner Waldflächen lautet der Zusatz „Verkehrsfläche“. Ich hätte den Nachträgen nie zugestimmt. Muss ich sie als Eigen­tümer dulden?

Die Grundbücher werden von den Amtsgerichten als Registergericht geführt. Neben dem Grundbuch existiert das Liegenschaftskataster, das in NRW bei den Katas­terämtern geführt wird.

Das Amtsgericht, Abteilung Grundbuch, erhält vom Katasteramt eine Benachrichtigung, wenn das Katasteramt anhand des dort geführten Liegenschaftskatasters feststellt, dass die dort festgehaltene Bewirtschaftungsart mit den tatsächlichen Verhältnissen nicht übereinstimmt...