Wann gehört Fläche zur Eigenjagd?

Ich habe eine Eigenjagd und am 1. Juli 2016 eine Fläche dazugekauft. Der Pachtvertrag der Jagdgenossenschaft für die Fläche lief Ende März aus, wurde aber um acht Jahre verlängert. Ab wann wird die Fläche meiner Eigenjagd zugeschlagen?

Erwirbt ein Eigenjagdbesitzer land-, forst- oder fischereilich nutzbare Grundstücke, die eine Verbindung zu seinem Eigenjagdbezirk aufweisen, so erweitert sich der Eigenjagdbezirk um diese Fläche, sobald durch Eintragung im Grundbuch der Eigentumserwerb abgeschlossen ist. Diese Rechtsfolge ergibt sich aus dem Gesetz, sodass es keiner zusätzlichen behördlichen Entscheidung bedarf.

Häufig muss sich ein Eigenjagdbesitzer dennoch über Jahre gedulden, bis er auf neu erworbenen Flächen die Jagd selbst ausüben darf. Soweit nämlich die erworbene Fläche noch Bestandteil eines...