Sollten die Stuten durch ungewollte Deckakte Verletzungen davontragen oder aber die Wallache durch die Stuten verletzt werden, so kommen mehrere Haftpflichtige in Betracht. Zunächst sind dies die Halter der Pferde, die die Verletzungen unmittelbar verursacht haben. Die Tierhalterhaftung ist in § 833 S. 1 BGB normiert. Sie beinhaltet eine verschuldensunabhängige Haftung des Tierhalters. Der Geschädigte muss beweisen, dass die Verletzungen durch das andere Pferd verursacht worden sind.
Daneben kommt auch eine Haftung des Pensionsstallbetreibers in Betracht. Dieser übernimmt mit Abschluss des Einstellvertrages bestimmte Obhutspflichten. Hierzu gehört sicherlich auch, die Pferde voneinander zu trennen, wenn es in der Vergangenheit immer wieder zu Verletzungen gekommen ist. Der Stallbetreiber ist nicht berechtigt, das Pferd gegen Ihren Willen mit anderen Pferden auf die Wiese zu verbringen. Sie als Eigentümer der Stute können bestimmen, wann und mit welchen anderen Pferden Ihr Pferd auf die Wiese verbracht wird. Sollte der Stallbetreiber sich über Ihre Anweisungen hinwegsetzen, so kann alleine dies – je nach Ausgestaltung des Einstellvertrages – Grundlage für dessen Haftung sein. Fehlen dem Stallbetreiber die Möglichkeiten, mehr als nur eine Herde bei sich zu halten, so hat er Ihnen dies mitzuteilen, sodass Sie entscheiden können, ob das Pferd dort verbleiben soll.
Willigen Sie ein, dass die Pferde weiterhin in einer Herde auf die Wiese verbracht werden, so kann es sein, dass Sie unter dem Gesichtspunkt des Handelns auf eigene Gefahr eine Anspruchskürzung oder gar einen -ausschluss hinnehmen müssen. Bei Weideunfällen geht die Rechtsprechung im Übrigen regelmäßig davon aus, dass sich der Halter des verletzten Pferdes die von seinem Pferd ausgehende Tiergefahr anspruchsmindernd anrechnen lassen muss.
Verletzt Ihr Pferd andere Pferde, so müssen Sie damit rechnen, von den anderen Pferdehaltern Ihrerseits auf Schadenersatz in Anspruch genommen zu werden, da auch Sie gemäß § 833 S. 1 BGB für die Schäden haften, die Ihr Pferd verursacht.