Jagdpächter nicht älter als 65 Jahre?

Ich bin Jagdgenosse in einer Gemeinschaftsjagd. Nun steht eine Neuverpachtung an. Der Vorstand möchte jedoch keine Bewerber als Jagdpächter zulassen, die älter als 65 Jahre sind. Ich bin damit nicht einverstanden, da dies den Bewerberkreis enorm einschränkt. Ist die willkürliche Festsetzung einer Altersgrenze zulässig?

Zwar hat der Jagdvorstand die Aufgabe, Beschlüsse der Genossenschaftsversammlung vorzubereiten. Dies gibt ihm jedoch nicht den Freiraum, Beschlussfassungen der Jagdgenossenschaft (JG) vorwegzunehmen. Wenn nur Jagdpachtbewerber zur Abgabe eines Angebots zugelassen werden, die über bestimmte Eigenschaften verfügen sollen, so ist hierüber entweder vorab eine Beschlussfassung der JG-Versammlung zu treffen oder aber ein Beschluss der JG-Versammlung, die den Vorstand dazu ermächtigt, die Vorgaben festzulegen, die ein Jagdpachtbewerber zu erfüllen hat. Denn Beschlüsse, die das Verfahren und die Bedingungen für den Abschluss des...