Jeder Landwirt kann den Schlachtbetrieb frei wählen. Einzige Bedingung: Der Schlachthof oder Metzger muss an der Initiative Tierwohl teilnehmen.
Wenn sie teilnehmen, verpflichten sich die Schlachtbetriebe, wöchentlich Schlachtzahlen und Namen der Tierwohl-Lieferbetriebe an die Clearingstelle zu melden. Diese Information ist wichtig, damit die Clearingstelle berechnen kann, wie viel Tierwohlentgelt jedem Landwirt am Ende des Quartals zusteht. Zudem muss der Schlachthof bzw. Metzger die Befunddaten der Fleischbeschau an die Landwirte zurückgeben. Daraus muss hervorgehen, ob es Beanstandungen bei Herz, Leber oder Lunge etc. gab. Dies soll zukünftig in ein indexiertes Schlachtbefunddatenprogramm münden.
Darüber hinaus müssen die Schlachtbetriebe oder Metzger in einem anerkannten Qualitätssicherungssystem wie QS oder einem Qualitätssicherungssystem mit vergleichbaren Standards zugelassen sein.