In Bezug auf die Fahrerlaubnisklassen und die Frage, welche Fahrzeuge bzw. Fahrzeugkombinationen mit den jeweiligen Fahrerlaubnissen gefahren werden dürfen, kursieren die abenteuerlichsten Behauptungen. Auch in der von Ihnen gestellten Frage werden zwei Fahrerlaubnisklassen zueinander in Beziehung gesetzt, die nichts miteinander zu tun haben.
Die Fahrerlaubnisklasse T ist lediglich für die Nutzung von land- oder forstwirtschaftlichen (lof) Fahrzeugen gedacht und auch nur dann, wenn diese Fahrzeuge zu lof-Zwecken eingesetzt werden. Die Fahrerlaubnisklasse T hat keinerlei Einfluss auf die Fahrerlaubnisklasse B und erweitert damit auch nicht deren Einsatzspektrum.
Mit der Fahrerlaubnisklasse B dürfen Sie Kraftwagen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t fahren. Folgende Anhänger sind hinter Fahrzeugen der Klasse B erlaubt:
- Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse,
- Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse, wenn (die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als die Leermasse des ziehenden Kraftfahrzeuges ist und) die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer als 3,5 t ist. Ab Januar 2013 wird die in Klammern stehende Einschränkung jedoch entfallen.