Strohlager ohne Genehmigung?

Wir möchten für unseren Haupterwerbsbetrieb im Außenbereich ein Strohlager errichten (Holz-Trapezblech-­Konstruktion, 20 x 7 m). Den Untergrund wollen wir schottern, Punktfundamente sollen den Aufbau halten. Geplant ist ein Pultdach mit einer Traufenhöhe von 4 m. Benötigen wir eine Baugenehmigung?

Ja, Sie müssen für das Stroh­lager einen Bauantrag stellen. Das ergibt sich aus § 63 BauOrdnung (BauO) NW in Verbindung mit § 65 Abs. 1 Ziffer 1 bzw. Ziffer 4 BauO NW. Grundsätzlich sind sämtliche Bauvorhaben genehmigungsbedürftig. In § 65 BauO NW werden einzelne Bauvorhaben als genehmigungsfreie Vorhaben genannt, allerdings nur dann, wenn sie bestimmte Obergrenzen einhalten,...