Schüler auf Hof beschäftigen?

Meine Kinder sind 16 und 18 Jahre alt und noch Schüler. Ich würde sie gern auf meinem Hof als kurzfristig Beschäftigte von Mai bis Juni (mit 5 % Pauschale) anstellen. Sie sollen Saatgetreide auf dem Feld von Fremdbesatz befreien und in den Zuckerrüben Unkraut und Schosserrüben entfernen. Dürften sie auch Gülle fahren? Wie hoch darf der Stundenlohn sein (etwa 13 €)? Muss ich die Stunden aufzeichnen?

Sie können Ihre Kinder in Ihrem Betrieb grundsätzlich sozialversicherungsfrei beschäftigen. Schüler gelten als nicht berufsmäßig arbeitend und können damit kurzfristig beschäftigt werden. Da sie nur von Mai bis Juni arbeiten sollen, wäre auch die Drei-Monats-Grenze gewahrt.

Um die Löhne mit 5% pauschal zu versteuern, müssten die Beschäftigungen die strengen Voraussetzungen erfüllen. Zunächst müsste es sich um typische land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten handeln. Zudem dürfte es sich bei den Aushilfen um keine land- oder forstwirtschaftlichen Fachkräfte handeln....