In Deutschland besteht keine gesetzliche Pflicht, bei Ausübung der genannten Sportarten einen Helm zu tragen, obwohl dies zum Eigenschutz sinnvoll ist. Durch das Tragen eines Helmes kann man gerade Kopfverletzungen erheblich vermindern.
Für den Reit-, Fahr- und Radsport müssen die Helme spezielle europäische Sicherheitsstandards einhalten, die sich an den jeweiligen Risiken ausrichten. Reithelme sind größeren und anderen Belastungen ausgesetzt als Fahrradhelme. Deshalb können Sie unbedenklich einen Reithelm beim Radfahren nutzen.
Für die Teilnahme an Kutschfahrten besteht keine Helmpflicht. Im turniermäßig betriebenen Fahrsport mag dies anders aussehen. Für den Reitsport besteht ebenfalls keine gesetzliche Helmpflicht; die Pflicht zum Tragen eines Helmes folgt aber für Turnierreiter aus der Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO).
Wer sich beim Reiten eine Kopfverletzung zuzieht, die durch das Tragen eines Helmes hätten verhindert werden können, muss sich unter Umständen ein Mitverschulden anrechnen lassen, wenn der Schaden durch einen Dritten verursacht wurde. Es gibt Gerichtsurteile, die Reitern, weil sie keinen Helm trugen, einen Mitverschuldensanteil von mehr als 50 % aufgebürdet haben. Gerade Kopfverletzungen können hohe finanzielle Schäden nach sich ziehen, besonders wenn ein Unfall einen Hirnschaden verursacht und der Verunglückte pflegebedürftig wird.
Radfahrer, die im Straßenverkehr verunglücken, müssen derzeit nicht damit rechnen, dass die Versicherung ihren Anspruch kürzt. Doch die Rechtslage kann sich schnell ändern, wenn etwa der Bundesgerichtshof ein entsprechendes Urteil fällt oder der Gesetzgeber die Helmpflicht für Radfahrer normiert.
Es gibt private Unfallversicherer, die den versicherten Pferdesportlern nach ihren Bedingungen höhere Leistungen gewähren, wenn sie einen Helm tragen. Eine Leistungskürzung auf null ist aber nicht möglich, weil es keine Helmpflicht gibt. Etwas anders gilt nur dann, wenn in den Versicherungsbedingungen ein Leistungsausschluss für einen Unfall, dessen Folgen durch das Nichttragen eines Reithelmes vergrößert wurden, ausbedungen ist.