Tafel bei Holzabfuhr beschädigt

Der Heimatverein hat Hinweistafeln auf Wegen im Wald aufgestellt. Sie sind 2 x 1 m groß und stehen 1 m von der Fahrbahn. Die in der Flurbereinigung geschaffenen Wege gehören der Gemeinde. Ein von mir beauftragter Unternehmer hat beim Abtransport von Fichten eine Tafel beschädigt. Wer muss den Schaden bezahlen?

Der Feststellungsbeschluss des Flurbereinigungsverfahrens hat den Weg als Holzabfuhr- und Wirtschaftsweg ausgewiesen. Das heißt, die Mitglieder der Teilnehmergemeinschaft sind berechtigt, den Weg für die Abfuhr von Langholz zu nutzen. Aufgrund Ihrer Beschreibung gehen wir davon aus, dass die Infotafeln einer baurechtlichen Genehmigung bedürfen. Hierfür spricht ihre Größe von jeweils 2 m² auf Betonfundamenten.

Im Ergebnis ist es für Sie aber ohne Bedeutung, ob eine...