Stadt will neue Brücke bauen

Mein Vater hatte 1993 einen Gestattungsvertrag mit der Stadt geschlossen. Danach dürfen Schulkinder und andere Bürger unseren privaten Weg mit einer Brücke nutzen. Jetzt ist die Brücke baufällig. Die Stadt möchte sie ersetzen, den Vertrag um 35 Jahre verlängern und im Grundbuch sichern. Worauf müssen wir achten?

Der mitgesandte Gestattungsvertrag ist im Prinzip ausreichend und berücksichtigt die wichtigen Dinge wie

  • Rechtsverhältnis an dem Weg,
  • Nutzungsumfang,
  • Unterhaltung,
  • Verkehrssicherungspflicht,
  • Instandsetzungskosten,
  • Verlegungsrecht bei Umnutzungen/Erweiterungen Ihrer Hofstelle,
  • Kündigungsrecht,
  • Renaturierungspflicht der Stadt und Zahlung eines Entgelts.

Wenn die Stadt nunmehr eine neue Brücke baut und im Gegenzug erwartet, den bestehenden Vertrag um 35 Jahre zu verlängern, ist hiergegen nichts einzuwenden. Üblich ist auch, eine zeitlich befristete...