Privatweg für Mieter sperren?

Der Nachbar besitzt in der Feldflur ein Mietshaus. Der nächste Weg zur Straße führt über meinen Privatweg. In den 1920er-Jahren hat mein Großvater die Benutzung erlaubt. Etwas Schriftliches liegt nicht vor. Im Laufe der Zeit wurde der Weg immer breiter, heute fahren auch Autos darauf. Wir haben nichts gegen die Mieter, doch sie könnten auch über den Weg des Vermieters zum Haus gelangen. Dieser Weg ist aber beschwerlicher und länger.

Ein dinglich im Grundbuch gesicherten Wegerecht liegt offensichtlich nicht vor. Die Vereinbarung Ihres Großvaters mit den Vorfahren Ihres Nachbarn ist mündlich erfolgt. Dann gilt diese Vereinbarung streng genommen auch nur zwischen diesen Parteien. Aber auch wenn die Vereinbarung schriftlich erfolgt wäre, begründet die Vereinbarung nur Rechte und Pflichten zwischen den Vertragsparteien, die aber mit dem Tode endeten. Jedenfalls ist nicht ersichtlich, dass eine Vererblichkeit dieser Vereinbarung gewollt war.

Demnach nutzen die Mieter...