Asphaltierung: Besteht Schaden­ersatzanspruch?

Die Gemeinde hat einen Weg neben meinem Acker neu asphaltiert. Dabei hat sie ein Stück von meiner Fläche (30 m2) mitversiegelt, ohne mich zu fragen. Das ist jetzt acht Jahre her. Damals hat man mir 5 bis 6 €/m2 geboten. Ich lehnte ab. Bis heute ist nichts passiert. Die Grenze müsste neu vermessen werden. Was kann ich fordern?

Die Gemeinde hat damals rechtswidrig gehandelt. Durch das Teeren haben Sie das Eigentum am nun geteerten Stück Land aber nicht verloren, sondern Sie haben einen Herausgabeanspruch, einen Anspruch auf Entfernung der Beeinträchtigung und auf Schadenersatz. Ihr Problem: Sie haben acht Jahre gewartet. Daher sind einzelne Ansprüche verjährt.

Nach § 985 BGB können Sie die Herausgabe Ihres Eigentums von der Gemeinde fordern. Der Anspruch verjährt in 30 Jahren. Grundsätzlich können Sie verlangen, dass Ihnen der Grundstücks­teil...