Was darf die Feuerwehr?

Ich nutze meinen Baggersee als Fischteich. Kürzlich lief Säure vom Nachbarhof in den Bach. Die alarmierte Feuerwehr knackte das Schloss zum Teich und pumpte 500 m3 Wasser ab. Muss ich das dulden? Kann ich Ersatz fordern? Die Feuerwehr hätte auch die öffentliche Wasserversorgung anzapfen können.

Der Feuerwehr hat polizei- und ordnungsrechtliche Befugnisse. Damit gelten die Vorschriften des Ordnungsbehördengesetzes (OBG). Die Feuerwehr kann damit nach pflichtgemäßem Ermessen, insbesondere bei Gefahr im Verzug, Maßnahmen auch gegen Personen treffen, die für einen Brand oder ein anderes Ereignis gar nicht verantwortlich sind. Der Sinn und Zweck dieser Regelung ist klar: Die Feuerwehr soll akute erhebliche Gefahren...