Nachbar stutzt Sträucher nicht

Unser Nachbar lässt Sträucher und Äste weit über die Grenze wachsen und zeigt kein Interesse an einem Rückschnitt. Mein Grundstück wird durch das Laub und den Schatten stark beeinträchtigt. Wie kann ich das Ärgernis abstellen? Welche Grenzabstände hätte er bei den Anpflanzungen einhalten müssen?

Die von Ihnen übersandten Fotos zeigen, dass der breitflächige Bewuchs sehr nah entlang der Grenze gepflanzt worden ist. Die im Nachbarrechtsgesetz NRW (NachbG) vorgesehenen Grenzabstände sind nicht eingehalten worden. Dennoch können Sie von Ihrem Nachbarn heute nicht mehr das Zurücksetzen der Sträucher und Bäume verlangen. Ein solcher Anspruch ist ausgeschlossen, wenn er nicht innerhalb von sechs Jahren nach der Anpflanzung gerichtlich geltend gemacht wird (§ 47 Abs. 1 NachbG NRW). Diese Frist...