Vermutlich handelt es sich bei den erkrankten Eschen um das Eschentriebsterben. Das ist eine eingeschleppte Pilzkrankheit, die sich in den vergangenen Jahren in Mitteleuropa rasant ausgebreitet hat. Wirkungsvolle Maßnahmen gegen das Eschentriebsterben sind trotz intensiver Forschung bisher nicht bekannt. Das heißt, dass die Esche als Baumart in ihrer Existenz nach wie vor bedroht ist.
Umso wichtiger ist es, dass einzelne Bäume in einem Bestand, die erkennbar von dem Pilz befallen sind, entnommen werden. Nur so kann man die Ausbreitung der Krankheit auf die gesunden Bäume verhindern.
Aber auch aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht sollte Ihre Stadt die befallenen Eschen fällen. Die Pilzerreger dringen in die Triebe vor und führen über kurz oder lang zum Absterben der Triebe und letztlich des ganzen Baumes. Damit geht zwangsläufig eine Minderung der Standfestigkeit des Baumes sowie mindestens aber die Gefahr des Abbrechens einzelner Äste einher.
Aus Ihrer Schilderung können wir nicht erkennen, wie weit dieser Prozess bei den Bäumen in Ihrer Nachbarschaft gediehen ist. Wir empfehlen Ihnen aber dringend, die Stadt schriftlich auf den Pilzbefall der Bäume und die Gefahr, die damit für Ihr Grundstück besteht, hinzuweisen. Die Stadt wird dann gezwungen sein, die Bäume genauer zu untersuchen.
Sollte ein Schaden aufgrund des Pilzbefalls eintreten, wird sich die Stadt nicht herausreden können, die Gefahr nicht gekannt zu haben. Es tritt mit Ihrem schriftlichen Hinweis vielmehr eine Bösgläubigkeit aufseiten der Stadt ein.
Fazit: Die Stadt selbst müsste aus Haftungsgründen ein Interesse haben, die drohende Gefahr zu beseitigen, indem sie die kranken Bäume an der Grenze fällt.
(Folge 8-2019)