Umlegungsverfahren: Pächter beteiligt?

Seit 2004 habe ich einen Acker gepachtet, der vier Verpächtern gehört. Dazu gehört die Stadt. Auf der Fläche führt die Stadt ein Bebauungsplanverfahren mit Umlegungsverfahren durch. Deshalb hat sie mir gekündigt. Die Stadt will im Frühjahr 2020 mit der Erschließung beginnen. Deshalb dürfe ich keine Kartoffeln mehr anbauen. Habe ich als Pächter keine Rechte?

Die Umlegung ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren zur Neuordnung von Grundstücken. Das Verfahren wird eingeleitet, um im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes oder innerhalb von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen bestimmte planungsrechtliche Festsetzungen zu verwirklichen. Die Umlegung soll bebaute und unbebaute Grundstücke so neu ordnen. Am Ende sollen nach Lage, Form und Größe Baugrundstücke entstehen.

Beteiligt am Umlegungsverfahren sind nach § 48 BauGB die Eigentümer aller Grundstücke im Umlegungsgebiet, die Inhaber von im Grundbuch eingetragenen Rechten, die Inhaber von nicht im Grundbuch eingetragenen Rechten an allen einbezogenen Grundstücken sowie die Stadt. Sie als Pächter eines Grundstücks, das in das Umlegungsverfahren einbezogen wurde, sind also auch am...