Teurer Melkservice durch Anfahrt

Eine Firma prüft einmal im Jahr unsere Melkanlage. Wir sind wir mit ihr zufrieden. Doch jetzt ärgern wir uns: Die zwei Monteure haben 136 km Anfahrt. Sie wurden uns für Hin- und Rückfahrt zwei Mal mit 0,70 €/km berechnet (190,40 €). Dazu kommt die Fahrzeit von je zwei Stunden Hin- und zwei Stunden Rückfahrt (8 Stunden à 69,50 €/Std. = 556 € netto). Wir zahlen also 750 €, ohne dass im Melkstand eine Schraube gedreht wurde.

Entstehen einem Unternehmen etwa dadurch Fahrtkosten, dass sie zum Zwecke der Nacherfüllung – bei mangelhafter Leistung – anfallen, darf das Unternehmen die Kosten dem Kunden nicht in Rechnung stellen (§ 439 Abs. 2 BGB). Ferner dürfen Fahrtkosten bei Verbraucherverträgen dem Kunden ausdrücklich nur in Rechnung gestellt werden, wenn sie dem Kunden vorab schriftlich mitgeteilt worden sind (§ 312a BGB).

Beide Fälle liegen hier nicht vor. Sie teilen mit, dass Sie mit den Arbeiten der Melkanlagenfirma zufrieden seien. Andererseits liegt auch kein Verbrauchervertrag vor, da sowohl Sie (Landwirt) als auch die Firma als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB gelten.

Doch es entspricht der...