Pachtvertrag wie kündigen?

Mein Vater hatte vor 30 Jahren eine Wiese mündlich verpachtet. Diese Pacht möchte ich (Hofnachfolgerin) kündigen. Worauf muss ich achten? Ab wann kann ich die Wiese wieder selbst bewirtschaften?

Nach § 594  f Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bedarf die Kündigung der Schriftform. „Schriftform“ bedeutet: Sie müssen die Kündigungserklärung durch Namensunterschrift unterzeichnen. Sie dürfen die Kündigung also nicht mündlich aussprechen.

Zudem müssen Sie die Frist des § 594  a Abs. 1 BGB beachten: „Ist die Pachtzeit nicht bestimmt, so kann jeder Vertragsteil das Pachtverhältnis spätestens am dritten Werktag eines Pachtjahres für den Schluss des nächsten Pachtjahres kündigen. Im Zweifel gilt das...