Pflegegeld auf Renten angerechnet?

Meine Mutter, Jahrgang 1954, bezieht drei Renten. Jetzt will sie stundenweise den pflegebedürftigen Ehemann eines befreundeten Paares betreuen, um die Ehefrau zu entlasten. Dafür soll meine Mutter mit Geld aus der Pflegeversicherung entlohnt werden. Wird dieses Entgelt auf ihre Renten angerechnet?

Für vorzeitige Altersrenten und Witwenrenten gelten in der Tat Hinzuverdienstgrenzen bzw. es kann eine Anrechnung von Einkommen auf die Rente erfolgen. Die Entschädigung von Pflegeleistungen im privaten Bereich fällt allerdings in den meisten Fällen nicht darunter. Es kommt dabei darauf an, ob die Pflege erwerbsmäßig durchgeführt wird oder nicht.

Im privaten Bereich wird die Pflege meist von Angehörigen, oft auch von Freunden oder Nachbarn...