Schutzhütte

Unterstand für Hobbybetrieb?

Auf unserem 8-ha-Hof im Außenbereich halten wir hobbymäßig Pferde. Laut Bauamt erreichen wir den Status „Nebenerwerbsbetrieb“ nicht. Für die Pferde möchten wir gern einen Unterstand auf der Weide bauen. Benötigen wir eine Baugenehmigung?

Wenn Sie einen reinen Hobby­betrieb bewirtschaften, besteht auch für einfache Schutzhütten zu Unterstellzwecken keine bauordnungsrechtliche Privilegierung. Nach § 62 Abs. 1 Nr. 1 lit. c BauO NW sind zwar „Gebäude bis 4 m Firsthöhe, die nur zum vorübergehenden Schutz von Pflanzen und Tieren bestimmt sind und die einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb dienen“ genehmigungsfrei. Dies gilt jedoch nach dem Gesetzestext nur für Bauvorhaben, die einem land- oder...