Nur drei Wohnungen zulässig?

Ich will in zwei Ställe Mietwohnungen einbauen. Der Kuhstall ist im Innenbereich, der Schweinestall steht zum Teil im Außenbereich. Laut Architekt will das Bauamt nur drei Wohnungen in beiden Ställen genehmigen. Begründung: Nur hierbei handele es sich um privilegierte Gebäude.

Nach unserer Rechtsauffassung ist darauf abzustellen, ob das Gebäude, in dem Sie die Wohneinheiten planen, im Innenbereich liegt oder im Außenbereich. In § 34 BauGB Abs. 1 BauGB heißt es „Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn …“. In...