QS-Sperre wegen „null“ Antibiotika?

Anfang April wurde mir mitgeteilt, dass ich die Lieferberechtigung für das QS-System verloren habe. Als Grund wurde mein fehlender Antibiotika-Einsatz angegeben. Was ist da los? Ich habe die Meldeverpflichtung doch an meinen Hoftierarzt übertragen?

So wie Ihnen ist es vielen Schweinehaltern ergangen, die kürzlich die Lieferberechtigung für das QS-System verloren. Grund: „Kein Antibiotika-Einsatz“! Was kurios klingt, hat einen realen Hintergrund. Noch einmal zur Erinnerung: Es gibt zwei Antibiotika-Datenbanken.

  • Für die staatliche Datenbank TAM, die beim HIT-System angesiedelt ist, gilt: Wer im vergangenen Halbjahr keine Antibiotika eingesetzt hat, muss weder eine Null- noch eine Bestandsmeldung abgeben (was inhaltlich auch fraglich ist, weil die Auswertung dann die Betriebe ohne Einsatz nicht berücksichtigt; viele Tierhalter melden dort daher freiwillig...