Nicht dement – keine Hilfe

Weil ich die Arbeiten im Haushalt allein nicht mehr schaffe, hatte ich für mich die Pflegestufe 0 oder 1 beantragt. Doch die landwirtschaftliche Pflegeversicherung lehnte ab. Ich sei noch nicht dement. In Wochenblatt-Folge 19/2016 hieß es jedoch, dass jede Person, die Hilfe im Haushalt benötigt, die Leistung beanspruchen kann. Muss ich mich mit der Antwort abfinden?

In dem Beitrag hatten wir über die Betreuungs- und Entlastungsleistungen im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung informiert. Wir hatten auch darauf hingewiesen, dass Voraussetzung für die Betreuungs- und Entlastungsleistungen zumindest die Pflegestufe...