Mischfutter mit 7 % zurückkaufen?

Als pauschalierender Landwirt bewirtschafte ich einen Ackerbaubetrieb mit Schweinemast. Ein Lohnunternehmer mahlt und mischt für mich Weizen und Gerste mit einer fahrbaren Anlage. In seiner Rechnung weist er 19 % Umsatzsteuer aus. Ich stelle das beigemischte Soja und Mischfutter zur Verfügung. Ein Berufskollege gab mir diesen Tipp: Ich solle Weizen und Gerste mit 10,7 % an den Dienstleister verkaufen und das fertige Futter von ihm mit 7 % zurückkaufen. So würde ich rund 10.000 € Umsatzsteuer pro Jahr sparen. Kann das Finanzamt Probleme bereiten?

Der Verkauf von Futtermitteln löst 7 % Umsatzsteuer aus. Bei mobilem Mahl- und Mischdienst stellt sich die Frage, ob Ihnen der Lohnunternehmer ein Mischfutter liefert, für dessen Herstellung er wesensbestimmende Hauptstoffe wie Mineral- und Zusatzstoffe selbst beschafft hat. Wenn ja, dann unterliegt dieser Umsatz nach einer Entscheidung des Finanzgerichts aus...