Mehr Zuverdienst als Rentner?

Mein Sohn und ich bewirtschaften drei Betriebe in einer GbR. Seit meinem 65. Lebensjahr beziehe ich Altersgeld. Eine gewerbliche Schweinemastanlage läuft auf meinem Namen. Dafür muss ich hohe Beiträge an die LKK zahlen. Im Beitrag „Leichter an die Altersrente“ heißt es, dass Rentner ab 2016 mehr hinzuverdienen dürfen. Gilt das auch für mich?

Der Beitrag in Ausgabe 52/53 2015 bezieht sich ausschließlich auf die neuen Regelungen zur Hofabgabe in der Alterssicherung der Landwirte. Die Hinzuverdienstmöglichkeiten der künftigen Alterskassenrentner verbessern sich deshalb, weil die zulässige Rückbehaltsfläche ab 2016 auf knapp 8 ha LN...