Kein Vorkaufsrecht für den Pächter?

Seit Generationen haben wir eine Fläche, 2,5 ha, gepachtet, die nun verkauft wurde. Gern hätten wir sie gekauft, doch wir erfuhren erst bei der Kündigung durch den Eigentümer davon. Hat ein langjähriger Pächter kein Vorkaufsrecht?

Auch die Pachtung einer landwirtschaftlichen Fläche über viele Jahrzehnte begründet kein Vorkaufsrecht. Rechte und Pflichten des Pächters und des Verpächters richten sich nach dem Pachtvertrag. Der Verpächter bleibt Eigentümer der Fläche und der Pächter ist berechtigt, die Fläche zu nutzen.

Der Verpächter als Eigentümer muss dem Pächter grundsätzlich auch nicht mitteilen, wenn er seine Fläche verkaufen will. Der Pächter ist dadurch geschützt, dass das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) vorsieht, dass beim Verkauf von Flächen der Pachtvertrag bestehen bleibt und der Käufer als neuer Verpächter in alle Rechte und Pflichten...