Kein Ersatzbau für altes Haus?

Ein seit 36 Jahren in Eigentum befindliches Haus ist durch einen Sterbefall mietfrei geworden. Da das Gebäude, Baujahr 1910, Außenbereich, marode ist, wollen wir es durch einen Neubau ersetzen. Nun verlangt das Bauamt, dass ich als Eigentümer mindestens zwei Jahre in das alte Haus einziehen und dort meinen Lebensmittelpunkt bestreiten muss. Sonst gebe es keine Baugenehmigung für den Neubau. Wir halten dies für Willkür.

Die rechtliche Situation ist leider so, wie das Bauordnungsamt schildert. Nach § 35 Abs. 4 Satz 2 lit. c BauGB ist die Neuerrichtung eines gleichwertigen Wohngebäudes im Außenbereich, das zulässigerweise errichtet worden ist und das Missstände oder...