Ob es zu einer Beeinträchtigung des Herzschrittmachers durch die Strahlen des Induktionsherdes kommen kann, hängt einerseits von der Art des Herzschrittmachers ab, andererseits vom Modell des Induktionsherdes. Die Deutsche Herzstiftung gibt folgende allgemeine Empfehlung: „Induktionsherde können mit einem Sicherheitsabstand von 15 bis 60 cm gebraucht werden. Allerdings empfiehlt es sich in jedem Fall, in der Bedienungsanleitung nachzulesen, ob der Hersteller die Benutzung durch Herzschrittmacherträger gestattet oder nicht.“
Moderne Herzschrittmacher sind zwar vor Störeinflüssen, wie sie von einem Induktionsherd ausgehen, geschützt. Dennoch empfehlen die meisten Hersteller dieser Herde, mit einem Schrittmacher einen Mindestabstand von 50 cm zum Induktionskochfeld einzuhalten.
In der Regel schalten neuere Herzschrittmacher im Falle einer Störbeeinflussung auf einen festfrequenten Modus um, der unabhängig von der körperlichen Belastung einen festen Herzrhythmus vorgibt. Dennoch können aber Beschwerden entstehen und im schlimmsten Fall eine Herzrhythmusstörung ausgelöst werden.
Herzschrittmacherträger sollten am besten mit ihrem Arzt besprechen, ob in ihrem Fall die Verwendung eines Induktionsherdes zur Gefahr werden kann. Darüber hinaus können sie sich im Internet auf der Seite des Herstellers ihres Herzschrittmachers darüber informieren, ob es bei dem eingesetzten Modell zu Komplikationen im Zusammenhang mit der Nutzung eines Induktionsherdes kommen kann.