Das Land NRW gewährt Zuwendungen für Investitionen zur Reduzierung von Ammoniakemissionen bei der Lagerung oder Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern.
Bei der bodennahen Ausbringtechnik werden Verteilsysteme mit Schleppschuhen sowie die Schlitz- und Injektionstechnik gefördert. Auch am Fass angebaute Bodenbearbeitungsgeräte mit sofortiger Gülleeinbringung in den Boden fallen darunter – jedoch nicht Schleppschlauchverteiler oder Investitionen für das Güllefass. Direkt mit dem Einsatz der neuen Verteiltechnik verbundene Kosten für Montage, Beleuchtung und Warntafeln können ebenfalls angesetzt werden. Die Förderhöhe liegt für landwirtschaftliche Unternehmen bei 30 % vom Nettowert in Form eines Zuschusses. Die Verteiltechnik können sich auch landwirtschaftliche Lohnunternehmen mit einem reduzierten Fördersatz in Höhe von 20 % in Form einer De-minimis-Beihilfe fördern lassen. Maximal dürfen zwei Verteilsysteme je Unternehmen gefördert werden.
Nicht förderfähig sind die Umsatzsteuer, unbare Eigenleistungen sowie gebrauchte, gemietete, gepachtete oder geleaste Gegenstände. Die Bagatellgrenze von 2000 € dürfte wohl immer erreicht werden. Die Zweckbindungsfrist liegt bei fünf Jahren für die Verteiltechnik. Sofern beim Erwerb des Fördergegenstandes eine Sicherungsübereignung eingegangen wurde, ist die Sache nicht förderfähig.
Die Anträge können bei den Kreisstellen der Landwirtschaftskammer gestellt werden. Eine Mithilfe ist zu empfehlen. Die Antragstellung muss über eine Unternehmernummer erfolgen und zwar dort, wo das Fass inventarisiert wurde. Eine anteilige Förderung etwa bei Maschinengemeinschaften ist nicht möglich. Zur Antragstellung sind jeweils drei Vergleichsangebote einzureichen. Die Auftragsvergabe, die als Maßnahmebeginn gilt, darf erst nach der Bewilligung vorgenommen werden. Nachdem der Antragsteller die Rechnung beglichen hat, kann die Fördersumme nach Erstellung eines Verwendungsnachweises ausgezahlt werden.
Bei der Technikförderung sollte jeder Unternehmer prüfen, ob eine Anschaffung dieser teuren Technik für sein Unternehmen überhaupt rentabel ist bzw. wie hoch letztendlich der Mehrpreis gegenüber nicht förderfähigen Schleppschlauchsystemen ausfällt.