Lagerbehälter für Gülle müssen zuallererst dicht sein und das Material muss sich für die Lagerung von Gülle eignen, also den Belastungen durch die Gülle standhalten. Das allein reicht jedoch noch nicht aus, um sie auch tatsächlich als Lagerbehälter zu nutzen. Die üblichen Behälter haben entsprechende Zulassungsverfahren absolviert und/oder es gibt Normen und Vorschriften, die eingehalten werden müssen. Gebrauchte Tanks müssen diese Eigenschaften ebenfalls aufweisen. Es müssen also entsprechende Eignungsbescheinigungen vorliegen oder durch einen Sachverständigen erbracht werden.
Für Güllelagerstätten sind in der Regel ein Bauantrag und eine Baugenehmigung erforderlich. Dabei werden Angaben zum Standort abgefragt und die Dichtigkeit und Eignung der Behälter muss nachgewiesen werden. Eventuell wird eine flüssigkeitsdichte Aufstellfläche sowie ein dichter Gülleumfüllplatz gefordert. Das Bauamt beteiligt im Rahmen des Genehmigungsverfahrens beispielsweise die Untere Wasserbehörde, Untere Landschaftsbehörde, Umweltbehörde. Meistens ist es sinnvoll, mit den technischen Angaben eines Behälters zum zuständigen Bauamt zu gehen und das Vorhaben zu besprechen und erst dann einen Antrag zu stellen.