Auf Ihren Fotos ist der Japan-Knöterich (Fallopia japonica) zu sehen. Er wurde bereits im 19. Jahrhundert als Zierpflanze eingeführt. Wie Sie richtig bemerkt haben, wächst Japan-Knöterich stark. Er zählt ebenso wie der Böhmische Staudenknöterich (Fallopia x bohemica) zu den invasiven Pflanzenarten, die durch ihre Ausbreitung heimische Arten, Lebensräume und Ökosysteme schädigen.
Die invasiven Knöteriche verbreiten sich hauptsächlich über Rhizomteile, die mit jeder Bodenbewegung verteilt werden können. Ebenso kann die Verbreitung über Sprossteile erfolgen, die unter guten Bedingungen an jedem Knoten bewurzeln und neue Pflanzen hervorbringen können. Das ist wichtig zu wissen, um eine weitere Ausbreitung durch Verschleppung von Bodenmaterial mit Rhizomteilen bei Bauarbeiten sowie durch Verschleppung von Sprossteilen beim Mähen entlang von Straßen, Bahngleisen und Gewässern zu verhindern.
Die Bekämpfung der Staudenknöteriche ist recht schwierig. Kleine Anfangsbestände, beispielsweise nach Erdbewegungen oder Neuanlage von Flächen, lassen sich noch durch Ausgraben der Rhizome oder konsequentes Herausreißen aller Triebe bekämpfen. Werden diese neuen Bestände nicht direkt am Anfang bekämpft, breitet sich der Staudenknöterich innerhalb weniger Jahre stark aus. Dann ist eine regelmäßige Mahd alle drei bis vier Wochen notwendig, wobei das Schnittgut am besten komplett entfernt oder genau auf der gleichen Fläche belassen wird. Auf jeden Fall sollte man das Schnittgut nicht auf benachbarte Flächen verschleppen, sonst können dort auch wieder neue Pflanzen entstehen. Über Jahre kann man so die Bestände zurückdrängen. Noch aufwendiger ist ein kompletter Bodenaustausch von mindestens 1 m Tiefe. Gerade dieser mit Rhizomen belastete Boden muss dann entsorgt werden und darf nicht als Mutterboden auf andere Flächen verteilt werden.
Eine chemische Bekämpfung der genannte Knöteriche kommt derzeit grundsätzlich nicht infrage. Die Zulassungen von systemisch wirkenden Pflanzenschutzmitteln zur ihrer Bekämpfung sind ausgelaufen. Nur in besonderen Ausnahmefällen können Sondergenehmigungsverfahren zur chemischen Bekämpfung infrage kommen. Anträge hierzu sind über den Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen zu stellen. Im Falle der von Ihnen fotografierten Bestände im direkten Böschungsbereich der Gewässer ist so ein Antrag nicht sinnvoll, da die Herbizide direkt ins Gewässer gelangen können. Für Fragen zur Bekämpfung der invasiven Knöteriche sind die jeweiligen Unteren Landschaftsbehörden sowie das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen zuständig. Tritt die Pflanze entlang von Gewässern auf, können Sie auch die Untere Wasserbehörde Ihres Kreises ansprechen.
(Folge 27-2019)