Umsatzsteuer vierteljährlich melden?

Für meine PV-Anlage muss ich vierteljährlich eine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt einreichen. Doch das Programm wird oft geändert. Der Aufwand am PC ist erheblich. Kann ich die Meldung nicht einmal pro Jahr abgeben? Dann könnte das Finanzamt die Summe auf einmal einziehen.

Die Anschaffung einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) und die Einspeisung des Solarstroms in das Stromnetz ist eine unternehmerische Entscheidung. Wer mit seiner unternehmerischen Tätigkeit Erlöse von mehr als 17.500 € im Kalenderjahr erzielt, ist umsatzsteuerlich kein Kleinunternehmer mehr. Dabei werden die Umsätze aus Landwirtschaft und Gewerbe zusammengerechnet.

Wird der Strom vollständig ins öffentliche Netz eingespeist, gehört die PV-Anlage zwingend zum...