Sie wollen das erworbene Zweifamilienhaus dauerhaft vermieten. Wenn der Mieter ein Angehöriger ist, etwa der Sohn oder die Tochter, muss die vereinbarte Miete einschließlich Nebenkosten mindestens zwei Drittel der ortsüblichen Miete betragen, damit das Finanzamt einen ungekürzten Werbungskostenabzug anerkennt.
Die Absetzung für Abnutzung (AfA) beträgt in Ihrem Fall 2 % jährlich. Ausgangsrechengröße ist der Kaufpreis von 396.000 € zuzüglich der Nebenerwerbskosten (Grunderwerbsteuern, Notar, Eintragung beim Amtsgericht).
Von dieser Summe müssen Sie den Grundstücksanteil abziehen, der nicht abgeschrieben werden kann. Wenn wir im Beispiel den Grundstücksanteil auf 20 % schätzen, läge die AfA-Bemessungsgrundlage bei 339.664 €. Die jährliche AfA würde somit 6793 € betragen (2 % von 339.664 €).
(Folge 21-2019)