Flächen abgegeben – trotzdem grüne Nummer behalten?

Die Flächen unseres Betriebes sind verpachtet. Zwei Schlepper und zwei Anhänger nutze ich jedoch weiter zur Brennholzwerbung. Kann ich weiterhin die grüne Nummer verwenden oder sollten die Schlepper auf unseren Schwiegersohn, der ein Gewerbe angemeldet hat, umgeschrieben werden?

Ob Sie Ihre Traktoren weiterhin mit einer grünen Nummer betreiben können, liegt im Ermessen der zuständigen Zollbehörde – die ist seit einigen Jahren für die Kfz-Steuer zuständig.

Das zuständige Hauptzollamt prüft, ob es sich bei Ihrem Betrieb tatsächlich um einen land- oder forstwirtschaftlichen (lof) Betrieb handelt. Dafür ist es dem Amt ­freigestellt, verschiedene Unterlagen anzufordern. Das können sein:

  • Beitragsbescheid der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft,
  • Einheitswertbescheid des zuständigen Finanzamtes,
  • Steuerveranlagung des Finanzamtes, etwa Einkommensteuerbescheid.

Nur lof-Betriebe können die Vo­raussetzungen des § 3 Nr. 7 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Ausnahmen von der Besteuerung) erfüllen.

Danach dürfen...