Holzlager auf Dauergrünland

Unsere Forstbetriebsgemeinschaft hat Probleme mit dem Borkenkäfer. Weil wir das aufgearbeitete Käferholz aktuell nicht vermarkten können, wollen wir ein etwa 500 fm großes Holzlager auf einer Wiese anlegen, um das Holz aus dem Wald zu schaffen. Der Eigentümer ist einverstanden, fürchtet aber um den Grünlandstatus und die Zahlung der Flächenprämie. Ist seine Sorge berechtigt?

Generell sind kurzfristige Lagerplätze auf Dauergrünland (DGL) zulässig und gelten nicht als unzulässige DGL-Umwandlung. Sofern es sich um einen dauerhaften Lagerplatz handelt, muss eine DGL-Umwandlung beantragt und genehmigt werden. Außerhalb der...