Ja. Für alle Reisen ins Ausland, auch in das europäische Ausland, müssen Eltern immer einen gültigen Kinderreisepass mit sich führen. Selbst Babys brauchen einen eigenen Ausweis. Diese Regelung gilt seit dem 26. Juni 2012. Eintragungen im Reisepass der Eltern werden nicht mehr anerkannt. Darauf weist das Bundesinnenministerium hin.
Der Kinderreisepass ist ein maschinenlesbares Reisedokument und wird weltweit anerkannt. Für USA-Reisen gilt: Sie brauchen den maschinenlesbaren Kinderreisepass mit Foto und ein gültiges Visum.
Den Antrag für den Kinderreisepass müssen beide Elternteile stellen. Falls nur ein Elternteil den Antrag stellt, braucht es eine Vollmacht des anderen Elternteils und muss dessen Personalausweis oder Pass vorlegen. Für die Antragstellung benötigen Sie die Originalgeburtsurkunde, gegebenenfalls die Sorgerechtsbescheinigung, ein Foto (möglichst biometrisch, für Säuglinge gelten Ausnahmen) und, wenn vorhanden, den bisherigen Pass oder Kinderausweis. Kinder ab zehn Jahren müssen den Ausweis selbst unterschreiben. Der Kinderreisepass kostet 13 €, die Verlängerung 6 €. Den Ausweis können Sie direkt von der Behörde mitnehmen. Der Kinderreisepass ist nach Ausstellung sechs Jahre gültig. Er kann einmal verlängert werden und gilt maximal bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres. Dann müssen Eltern für die Kinder je nach Reiseziel einen elektronischen Reisepass oder Personalausweis beantragen.
Hinweis: In manchen Fällen können die Anforderungen der Fluggesellschaften von der staatlichen Regelung abweichen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft, welche zusätzlichen Dokumente Sie benötigen. Egal, in welches Land Sie reisen – damit Sie beim Check-in am Flughafen keine bösen Überraschungen erleben, holen Sie sich rechtzeitig Länderinformationen über das Auswärtige Amt ein, Tel. (030) 18 17.