Dichtheitsprüfung: Ist das Pflicht?

Meine Hofstelle liegt im Wasserschutzgebiet. Jetzt teilt die Stadt mit, dass alle Abwasserrohre im Schutzgebiet auf Dichtigkeit überprüft werden müssten. Kann ich mich gegen diese Pflichtuntersuchung wehren? Meines Erachtens müsste das die Allgemeinheit bezahlen, damit alle gleich betroffen sind.

Der NRW-Landtag hat am 27. Februar 2013 beschlossen, dass innerhalb von Wasserschutzgebieten auch künftig Dichtheitsprüfungen bzw. Funktionsprüfungen der privaten Abwasserkanäle durchgeführt werden müssen. Innerhalb von Wasserschutzgebieten sind bestehende Abwasserleitungen, die zur Fortleitung häuslichen Abwassers dienen und die vor dem 1. Januar 1965 errichtet wurden, bis spätestens zum 31. Dezember 2015 prüfen zu lassen. Das Gleiche gilt für bestehende Abwasserleitungen, die industrielles oder gewerbliches Abwasser...