Ja, Sie benötigen eine Baugenehmigung. Nach der Bauordnung NW (§ 65 Abs. 1 Ziffern 1 und 4) sind lediglich Gebäude bis 30 m3 Bruttorauminhalt bzw. Gebäude bis 4 m Firsthöhe, die nur zum vorübergehenden Schutz von Pflanzen und Tieren bestimmt sind und einem landwirtschaftlichen Betrieb dienen, genehmigungsfrei. Da bei Ihnen kein landwirtschaftlicher Betrieb mehr vorliegt, scheidet die Befreiung aus.
Die Behörde könnte Ihnen eine Baugenehmigung nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB erteilen, dies jedoch nur dann, wenn Sie die Imkerei berufsmäßig, auch nebenberuflich, betreiben. Es darf sich also nicht um eine reine „Hobby-Imkerei“ handeln.
Nach der Rechtsprechung wurde eine Baugenehmigung bei einer nebenberuflich betriebenen Imkerei mit 120 Bienenvölkern verneint. Da Sie nur 30 Bienenvölker haben, wird das Bauamt Ihren Bauantrag wahrscheinlich zurückweisen. Es sei denn, Sie weisen mit einem Betriebskonzept nach, dass Sie die Bienenzucht so weit ausdehnen und aufstocken wollen, dass Sie die Imkerei in einem nicht unerheblichen Umfang und nicht nur zu reinen Hobbyzwecken betreiben wollen.
Bevor Sie den Bauantrag stellen, sollten Sie sich beraten lassen, zum Beispiel von einem Experten der Landwirtschaftskammer NRW.